Zoll und Ausbeute

In der Regel wird in den familiären Destillen nur im Spätherbst und in den Wintermonaten Schnaps gebrannt. Die vorgesehenen Termine (Tag) mit genauer Angabe der Früchte, der exakten Menge und der genauen Brenndauer (Uhrzeit) sind rechtzeitig dem Zollamt zu melden. Erst wenn ein Bescheid mit Genehmigung vorliegt, darf mit dem Destillieren begonnen werden. Die erforderliche Brenngenehmigung, die dem Zollamt die unangekündigte Kontrolle ermöglicht, ist gleichzeitig ein Steuerbescheid. Die Branntweinsteuer berechnet der Zoll nach der Menge der Maische. Dabei hat jede Frucht einen eigenen Steuersatz. Bei Williams-Christ-Birnen werden 3,6 l Alkohol je 100 l Maische angesetzt. Die Branntweinsteuer beträgt derzeit 10,22 €/l Reinalkohol. Für ein Kontingent von 300 L Reinalkohol wären somit jährlich 3066 € Brantweinsteuer fällig.

Ausbeute

In einem einzigen Liter Obstler oder Williams-Christ-Birnenbrand (40 % vol.) sind ca 10 kg Äpfel oder Williamsbirnen enthalten, für einen Liter Zwetschgen-, Mirabellen- oder Kirschenbrannt (40% vol.) werden 8 kg Zwetschgen, Mirabellen oder Kirschen benötigt.
Die Qualität und Reife der Früchte sowie Erfahrung und Geschick des Brenners entscheiden über Ausbeute, Aroma und Geschmack des Destillates.

maische

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